Ein Aufmaß ist erforderlich, wenn neu geplant oder verkauft werden soll und keine Bestandspläne vorliegen.
Ich fertige Ihnen die Unterlagen dafür.
Ein Aufmaß ist erforderlich, wenn neu geplant oder verkauft werden soll und keine Bestandspläne vorliegen.
Ich fertige Ihnen die Unterlagen dafür.
• Bauaufmaß vor Ort
• Grundriss- oder Flächenzeichnung
• Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung
• Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten nach DIN 277
• Ansicht-, Schnitt- und Detailzeichnungen nach Bedarf
Die zeichnerische Erfassung eines bestehenden Gebäudes kann in verschiedenen Genauigkeitsstufen erfolgen. Praxisüblich ist ein sogenannt »annähernd wirklichkeitsgetreues Aufmaß« mit geringen Maßungenauigkeiten von wenigen Zentimetern. Im Hochbau gibt es immer Maßtoleranzen und Ungenauigkeiten, selbst bei einem Neubau. Bei Bedarf können Bauschäden und grobe Verformungen mit dargestellt werden.
Ein »verformungsgetreues Aufmaß« kommt eher im Denkmalschutz oder bei wertvoller Bausubstanz zur Anwendung. Der Aufwand ist deutlich höher. Möglich ist auch ein »Schematisches Aufmaß« ohne hohe Anforderungen an die maßliche Genauigkeit, mit einer lediglich ungefähren Maßstäblichkeit.
Das Aufmaß führe ich vor Ort per Laser und digitaler Erfassung durch. Bausubstanz und Bauzustand können bei Bedarf mit erfaßt und beurteilt werden. Die Daten werden im Büro aufbereitet bzw. gezeichnet.
Grundrißzeichnungen mit Vermaßung, je nach Bedarf als Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungszeichnung mit allen erforderlichen Angaben in den Maßstäben 1:100, 1:50 oder größer.
Je nach Anforderung können Versorgungstechnik wie Heizung, Sanitär- oder Elektroinstallation mit dargestellt werden. Ebenso können die Grundrisse mit Möblierung versehen und anschaulich aufbereitet werden, z.B. wenn es um einen Verkauf gehen soll.
Weiter fertige ich Ansichtszeichnungen, Querschnitte durch Gebäude, oder Detailzeichnungen von Bauteilen in den Maßstäben 1:20 bis 1:1. Auch können bereits vorhandene Pläne um fehlende Zeichnungen ergänzt werden.
Als Wohnfläche wird die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume bezeichnet, die zu einer Wohneinheit gehören. Praxisüblich für die Berechnung ist seit 2004 die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Flächen mit Raumhöhen von 1,00 bis 2,0 Meter werden dabei zur Hälfte, Flächen mit höheren Raumhöhen zu 100%, Flächen mit niedrigeren Raumhöhen gar nicht, sowie Balkone und Loggien zu 25% - 50% angerechnet.
Die Raumhöhen und bei Dachschrägen die Höhenlinien (1,5 m und 2,0 m) werden in die Grundrißzeichnungen mit eingetragen. Die Flächenberechnung erfolgt halbautomatisch im CAD-Programm oder bei Bedarf auch von Hand. Das Ergebnis wird anschaulich als Liste oder Tabelle gesondert dargestellt.
Eine andere Möglichkeit ist die Flächenberechnung nach DIN 277. Hier werden alle Flächen erfaßt: Brutto-Grundfläche, Konstruktions-Grundfläche, Netto-Raumfläche mit Nutz-, Technik- und Verkehrsflächen.
Geht es rein um Flächenberechnungen, genügt ein vereinfachtes Bauaufmaß, bei dem nur die lichten Grundflächen der Räume vermessen werden, ohne Aufmaß der Fenster- und Türöffnungen u.a..
Sollte bereits ein bemaßter Grundriß vorliegen, so können auch an Hand dessen die Flächen ermittelt werden.
Der Brutto-Rauminhalt (BRI) wird auf Grundlage der DIN 277 berechnet. Gemeint ist der Rauminhalt eines Baukörpers, begrenzt durch die äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes.
Mit dem Brutto-Rauminhalt lässt sich der Preis pro Kubikmeter errechnen - als wichtige Kennzahl eines Bauvorhabens -, und damit wiederum der Gebäudewert (Wertermittlung). Er wird zumeist von Banken zur Berechnung eines Baudarlehens benötigt.
Die Zeichnungen und Unterlagen erhalten Sie als PDF oder zur Weiterverarbeitung als DWG oder DXF-Datei.
Mein Honorar erfolgt per Stundensatz und Abrechnung nach Zeitaufwand.
THORSTEN REINICKE ING. BÜRO
Telefon: 040 - 66 87 58 39
E-Mail: office@thorsten-reinicke.de