Als Wohnfläche wird die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume bezeichnet, die zu einer Wohneinheit gehören. Praxisüblich für die Berechnung ist seit 2004 die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Flächen mit Raumhöhen von 1,50 bis 2,0 Meter werden dabei zur Hälfte, Flächen mit höheren Raumhöhen zu 100%, Flächen mit niedrigeren Raumhöhen gar nicht, sowie Balkone und Loggien zu 25% angerechnet.
Die Raumhöhen und bei Dachschrägen die Höhenlinien (1,5 m und 2,0 m) werden in die Grundrißzeichnungen mit eingetragen. Die Flächenberechnung erfolgt halbautomatisch im CAD-Programm oder bei Bedarf auch von Hand. Das Ergebnis wird anschaulich als Liste oder Tabelle gesondert dargestellt.
Eine andere Möglichkeit ist die Berechnung der Flächen nach DIN 277. Hier geht es um Netto-Raumflächen mit Unterteilung in Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen.
Geht es rein um Flächenberechnungen, genügt ein vereinfachtes Bauaufmaß, bei rein die lichten Grundflächen der Räume vermessen werden, ohne Aufmaß der Fenster- und Türöffnungen u.a..
Sollte bereits ein bemaßter Grundriß vorliegen, so können auch an Hand dessen die Flächen ermittelt werden.