Thorsten Reinicke Büro

Aufmaß

• Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung umbauen oder verkaufen und Ihnen fehlen die Pläne?
• Sie benötigen Unterlagen für die Finanzierung?
• Sie brauchen eine Wohnflächenberechnung oder für ein Baudarlehen den Bruttorauminhalt?

Ich fertige Ihnen die Unterlagen dafür.

Leistungen

• Bauaufmaß vor Ort und von Hand
• Grundrisszeichnung
• Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
• Brutto-Rauminhalt auf Grundlage der DIN 277
• Weitere Zeichnungen - Ansicht, Schnitt und Detail

Referenzen - Auswahl

• Mehrfamilien-Villa in Hamburg Uhlenhorst. Aufmaß als Grundlage für den Verkauf.

Grundriss Hochparterre Grundriss 1. Obergeschoss Ansicht

• Mehrfach umgebaute Villa mit Schwimmbad in Hamburg Duvenstedt. Aufmaß als Grundlage für den Verkauf.

Erdgeschoss Dachgeschoss Kellergeschoss

• Mehrfamilienhaus in Hamburg Winterhude. Aufmaß als Grundlage für eine Planung.

Erdgeschoss Erstes Obergeschoss Zweites Obergeschoss

Bauaufmaß

Vor Ort und von Hand

Die zeichnerische Erfassung eines bestehenden Gebäudes kann in verschiedenen Genauigkeitsstufen erfolgen. Praxisüblich ist ein sogenannt »annähernd wirklichkeitsgetreues Aufmaß« mit geringen Maßun­genauigkeiten von wenigen Zentimetern. Im Hochbau gibt es immer Maßtoleranzen und Ungenauigkeiten, selbst bei einem Neubau. Bei Bedarf können Bauschäden und grobe Verformungen mit dargestellt werden.

Ein »verformungsgetreues Aufmaß« kommt eher im Denkmalschutz oder bei wertvoller Bausubstanz zur Anwendung. Der Aufwand ist höher und man benötigt spezielle Geräte. Möglich ist auch ein »Schematisches Aufmaß« ohne hohe Anforderungen an die maßliche Genauigkeit, mit einer lediglich ungefähren Maßstäblichkeit.

Das Aufmaß führe ich vor Ort per Laser-Messung durch. Bausubstanz, Bauzustand und Materialien, sowie Ein- und Umbauten können unmittelbar erfaßt und beurteilt werden. Die digital erfaßten Daten werden im Büro in eine CAD-Zeichnung umgesetzt.

Hinweis

Die Räumlichkeiten sollten frei zugänglich und bestenfalls leer sein, oder vom Eigentümer selbst genutzt werden. Ein Aufmaß von vermieteten und / oder bewohnten Räumen gestaltet sich hinsichtlich der Terminvereinbarung und des Vorgehens vor Ort erfahrungsgemäß deutlich aufwändiger.

Zeichnungen

Maßstab 1 : 100 / 1 : 50 u.a.

Grundrißzeichnungen mit Vermaßung, je nach Bedarf als Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungs­zeichnung mit allen erforder­lichen Angaben in den Maßstäben 1:100, 1:50 oder größer.

Je nach Anforderung können Versorgungs­technik wie Heizung, Sanitär- oder Elektro­installation mit dargestellt werden. Ebenso können die Grundrisse mit Möblierung versehen und anschaulich aufbereitet werden, z.B. wenn es um einen Verkauf gehen soll.

Weiter fertige ich Ansichts­zeichnungen, Quer­schnitte durch Gebäude, oder Detail­zeichnungen von Bauteilen in den Maßstäben 1:20 bis 1:1. Auch können bereits vorhandene Pläne um fehlende Zeichnungen ergänzt werden.

Flächenberechnung

nach der Wohnflächenverordnung oder nach DIN 277

Als Wohnfläche wird die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume bezeichnet, die zu einer Wohneinheit gehören. Praxisüblich für die Berechnung ist seit 2004 die Wohn­flächen­verordnung (WoFlV). Flächen mit Raumhöhen von 1,50 bis 2,0 Meter werden dabei zur Hälfte, Flächen mit höheren Raumhöhen zu 100%, Flächen mit niedrigeren Raumhöhen gar nicht, sowie Balkone und Loggien zu 25% angerechnet.

Die Raumhöhen und bei Dachschrägen die Höhenlinien (1,5 m und 2,0 m) werden in die Grundrißzeichnungen mit eingetragen. Die Flächenberechnung erfolgt halbautomatisch im CAD-Programm oder bei Bedarf auch von Hand. Das Ergebnis wird anschaulich als Liste oder Tabelle gesondert dargestellt.

Eine andere Möglichkeit ist die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277. Hier geht es allgemein um die Berechnung der Netto-Raumfläche, mit weiterer Unterteilung in Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen.

Geht es rein um die Wohnflächenberechnung, genügt zumeist ein vereinfachtes Bauaufmaß, bei dem nur die Raummaße ohne Berücksichtigung von Fensteröffnungen und Einbauten u.a. genommen werden.

Sollte bereits ein bemaßter Grundriß vorliegen, so können auch an Hand dessen die Flächen ermittelt werden.

Brutto-Rauminhalt (BRI)

Bauvolumen nach Außenmaßen

Der Brutto-Rauminhalt (BRI) wird auf Grundlage der DIN 277 berechnet. Gemeint ist der Rauminhalt eines Baukörpers, begrenzt durch die äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes.

Mit dem Brutto-Rauminhalt lässt sich der Preis pro Kubikmeter errechnen - als wichtige Kennzahl eines Bauvorhabens -, und damit wiederum der Gebäudewert (Wertermittlung). Er wird zumeist von Banken zur Berechnung eines Baudarlehens benötigt.

Honorar

Mein Honorar erfolgt per Stundensatz.
Die Zeichnungen und Unterlagen erhalten Sie gedruckt und / oder als PDF.

Kontakt

THORSTEN REINICKE BÜRO
Telefon: 040 - 66 87 58 39
E-Mail: tr@thorsten-reinicke.de

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